Prüfungen / Rezertifizierungen
Dies ist Sache der teilnehmenden Person und in Eigenverantwortung fristgerecht zu erledigen.
Hier gelangen Sie zu den gewünschten Informationen.
Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Wir verweisen Sie gerne auf die Prüfungsordnung CFPA-E + Swiss Safety Center.
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf, aber spätestens 1 Monat vor Zertifikatsablauf eingereicht werden. Per Mail an: Personenzertifizierung@safetycenter.ch
Sie können sich auf die folgende Auflistung stützen:
-Sicherheitsbeauftragte für Brandschutz Swiss Safety Center und Kanton Zürich – 3 Tage
Weiterbildung im Bereich technische Sicherheit (davon mind. 2 Tage im Fachgebiet Brandschutz).
-Weiterbildung Brandschutzfachmann/frau Swiss Safety Center – 4 Tage Weiterbildung im Bereich technische Sicherheit (davon mind. 3 Tage im Fachgebiet Brandschutz).
-Weiterbildung Kommunaler Brandschutzexperte - 2 ½ Tage Weiterbildung im Fachgebiet Brandschutz erforderlich. Die Weiterbildungstage haben einen inhaltlichen Bezug zur Tätigkeit von Sicherheitsbeauftragten für Brandschutz zu haben: Brand-/ Explosionsschutz (mindestens 1.5 Tage), Security, betrieblicher Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Sanität usw.
Die Zertifizierungsstelle orientiert sich an der Anerkennungskriterien der VKF.
Wichtig: Die Weiterbildungstage müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer von 5 Jahren absolviert werden.
Wir verweisen Sie gerne auf das Zertifizierungsprogramm.
Falls der Antrag nach Ablauf der Gültigkeit eingereicht wird, muss die Prüfung nochmals abgelegt werden; bei bestandener Prüfung wird ein neues Zertifikat ausgestellt. Nehmen Sie in einem solchen Fall bitte mit uns Kontakt auf.